Aufnahmeverfahren
Die Mitgliedschaft in der CIUTI können Hochschulinstitute (Universitäten, Fachhochschulen) des tertiären Bildungssektors beantragen, die Studiengänge zum Übersetzen, Dolmetschen und mehrsprachiger Kommunikation anbieten. Das Aufnahmeverfahren umfasst die Prüfung der Qualität des Studiengangs, der Forschungsleistung (Publikationen, Tagungen, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses) sowie der materiellen und personellen Infrastruktur. Das Aufnahmeverfahren dauert rund ein Jahr und umfasst vier Hauptschritte, die hier näher erläutert werden.
1. Das antragstellende Institut füllt das Formular Antrag auf CIUTI-Mitgliedschaft aus und schickt es an das CIUTI-Generalsekretariat. Dort wird geprüft, ob das antragstellende Institut in formaler Hinsicht die im CIUTI-Profil spezifizierten Kriterien erfüllt und im Prinzip als Mitglied in Frage kommt. Trifft dies zu, wird das antragstellende Institut zum zweiten Schritt eingeladen.
2. Das antragstellende Institut erhält vom CIUTI-Generalsekretariat Vorgaben, anhand derer es einen Selbstdarstellungsbericht (sog. “Self Assessment Report”, SAR) verfasst. Dieser SAR enthält alle qualitätsrelevanten Daten des Instituts, wird an das CIUTI-Generalsekretariat geschickt und von der CIUTI Zulassungskommission evaluiert. Für Schritt 2 des Verfahrens ist eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro zu entrichten. Kommt die Zulassungskommission aufgrund des SAR zu einem positiven Eindruck, wird das antragstellende Institut zum dritten Schritt eingeladen.
3. Die CIUTI entsendet zwei neutrale Gutachter zum antragstellenden Institut, die vor Ort die Einrichtungen des Instituts evaluieren, d.h. sich einen Eindruck verschaffen z.B. von den didaktisch-technischen Einrichtungen, der Bibliothek, der Qualität von Abschlussarbeiten und anderen Prüfungsleistungen. Die Besuchsergebnisse werden in einem Bericht dokumentiert. Generell dient der Besuch auch dazu, alle etwaigen Fragen zu klären, die der SAR offen ließ. Die Besuchsergebnisse werden in einem Bericht dokumentiert. Die Reisekosten (eigentliche Reise, Unterkunft, Speisen+Getränke) für den dreitägigen Besuch werden vom antragstellenden Institut getragen. Die Zulassungskommission spricht auf Grundlage dieser Dokumentation eine Empfehlung zur Aufnahme oder Nichtaufnahme als CIUTI-Mitglied aus, die der CIUTI-Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird.
4. Der letzte Schritt ist die Abstimmung der CIUTI-Delegierten in der jährlichen Generalversammlung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme als neues Mitglied.